Vermietungen
(Kirche und KGH)


Tarifordnung für die Benützung der evangelisch-reformierten Kirche Thalwil

1.

Allgemeine Benützungsgebühren

1.1 Anlass mit freiem Eintritt (Kollekte)
(Erlass durch die Kirchenpflege möglich)
Fr. 200.--

2.

Benützungsgebühren für kommerzielle Anlässe

2.1 Anlass mit Eintrittspreisen bis Fr. 10.--
Anlass mit Eintrittspreisen bis Fr. 20.--
Anlässe mit höheren Eintrittspreisen:
Pro weitere Fr. 10.-- zusätzliche Fr. 300.-- Gebühr
Fr. 300.--
Fr. 600.--

3.

Proben

Zusatzproben pro Anlass
(1 Probe pro Anlass ist in den
pauschalen Benützungsgebühren inbegriffen)
Fr. 150.--

4.

Orgelbenützung

pro Anlass
Fr. 200.--

5.

Klavierbenützung

pro Anlass (falls Klavier gestimmt werden muss:
Kostenanteil von Fr. 90.--)
Fr. 50.--

6.

Beleuchtung

6.1 Normale Beleuchtung während des Anlasses inbegriffen
6.2 Fremdanschlüsse nach Vereinbarung

7.

Heizung

7.1 Normale Heizung während des Anlasses inbegriffen
7.2 Spezielle Bedingungen nach effektivem Aufwand

8.

Reinigung

nach Aufwand, Basis Fr. 40.-- p/Std.

9.

Sigrist

nach Aufwand, Basis Fr. 40.-- p/Std.

10.

Bühne

Miete für die Benützung
(Auf- und Abbau wird vom Sigrist organisiert )
Fr. 150.--