Vermietungen
(Kirche und KGH)

Tarifordnung für das reformierte Kirchgemeindehaus Thalwil

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Grosser Saal/Bühne
ca. 300 Plätze
bis 8 Stunden
bis 24 Stunden
Konzertbestuhlung
Fr. 250.--
Fr. 500.--
Tischbestuhlung
Fr. 300.--
Fr. 560.--
Küche und Geschirr
Fr. 100.--
Empore
 
Fr.   30.--
Saal für Singproben u.ä. ohne Bestuhlung Fr. 150.--
    Saal nach kirchlicher Trauung
inkl. Bühne
(bei Abmeldung 24 Std. im Voraus die Hälfte)

für Apéros

Fr. 200
   
Foyer für Apéros Fr.  50.--
Gruppenraum  Vormittag, Nachmittag, Abend, je
Fr. 30.--
Begegnungsraum Vormittag, Nachmittag, Abend, je Fr. 40.--
Cheminée pauschal pro Anlass, zusätzlich
Fr. 10.--
Kurszimmer  Vormittag, Nachmittag, Abend je
Fr. 30.--
Wirkraum  Vormittag, Nachmittag, Abend je
Fr. 30.--
Bühnenbenützung je Probe
Fr. 35.--
Künstlergarderobe pro Tag Fr. 20.--
Orgel Absprache mit Monika Henking
Fr. 70.--
Flügel Absprache mit Pfr. Michel Müller
Fr. 120.--

(stimmen + verschieben zu Lasten des Mieters)

Benutzung von Apparaten:

Hellraumprojektor inkl. Projektionsleinwand
Fr. 20.--
Mikrofonanlage gross Fr. 50.--
Mikrofonanlage klein Fr. 20.--
Licht-Mischpult
Fr. 25.--
Zuschläge für die Beanspruchung des Hauswartes abends:
19.00 -22.00 Uhr Fr.   30.-- pro Stunde
22.00 -24.00 Uhr Fr.   40.-- pro Stunde
ab 24.00 Uhr        Fr. 100.-- pro Stunde

angebrochene Stunden werden verrechnet, ohne jegliche Ermässigung.
Zuschlag für die Heizung nach Beschluss der Liegenschaftenkommission

Gebührenfrei sind:
Veranstaltungen der ref. Kirchgemeinden und ihrer Gruppen
Gemeinnützige und karitative Institutionen nach Ermessen der
Liegenschaftenkommission


Ermässigungen nach Ermessen der Liegenschaftenkommission:
Bei regelmässigen Mietverhältnissen ab 12 Mal jährlich = 20% Reduktion
Die Liegenschaftenkommission kann auch Pauschalentschädigungen festlegen.
Benützung der Schule Thalwil erfolgt im Gegenrecht
Mietverträge und andere Vereinbarungen werden jährlich neu festgesetzt

Zuschläge bei Veranstaltungen mit Eintrittspreisen:

Eintrittspreis bis Fr. 10.-- Erhöhung der Raummiete um 50%
Eintrittspreise über Fr. 10.-- Erhöhung der Raummiete um 100%

KGH-Verwaltung und Liegenschaftenkommission haben die Kompetenz für Einzelfälle Ausnahmen zu bewilligen

Diese Tarifordnung wurde von der Kirchenpflege am 21. August 2000 gut geheissen.
Sie tritt ab 1. September 2000 in Kraft.  Letzte Ergänzung Januar 2003.