Vermietungen
(Kirche und KGH)

Küchen-Ordnung für das reformierte Kirchgemeindehaus Thalwil

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  • Die Küche darf nur zweckgemäss genutzt werden.
  • Die Benützer/innen haben dafür zu sorgen, dass die Küche von Unbefugten nicht betreten wird.
    Vor allem auf Kinder ist wegen Unfallgefahr zu achten.
  • Die Benützer/innen sind verpflichtet, auf Sauberkeit und Einhalten der allgemeinen Si-cherheitsvorschriften und Hygieneregeln zu achten.
  • Nach der Benützung muss die ganze Küche, inkl. Geschirr, Geräten, Einrichtungen und Boden in tadellos sauberen Zustand gebracht werden.
  • Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung zu reinigen.
    Versorgen dieser ist Sache des Hauswarts.
  • Allfällige Sachschäden oder festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Hauswart oder seiner Stellvertretung zu melden.

14.10.99